Ungefragte Behandlung

Dieses Thema im Forum "Allgemeines Forum" wurde erstellt von Guest, 11 September 2006.

  1. Trinity

    Trinity Well-Known Member

    Dann wären wir doch noch an die Behandlung auf Kassenkosten gekommen!

    Noch besser: Dann hätte der KFO die Kosten übernehmen müssen. Die KK übernimmt natürlich auch keine Kosten, die der KFO vorher hätte absegnen lassen müssen.
     
  2. Guest

    Guest Guest

    haalo,blablabla
     
  3. Guest

    Guest Guest

    Eine Behandlung ohne Einwilligung ist strafrechtlich als Körperverletzung zu beurteilen.
     
  4. Guest

    Guest Guest

    körperverletzung, wenn der arzt einen mit gewalt fest hält und einem ne klammer verpasst ;-), aber wenn jemand die termine wahr nimmt, die einem die praxis vorgibt und hingeht und die behandlung durchführen lässt... selber schuld. wenn ich zu nem arzt nicht will und seine behandlung nicht will, dann geh ich da auch kein zweites mal hin. denn das was ich hier lese, wo die leute meinen der arzt hätte sie gezwungen. also bitte, das kann ja wirklich nicht ernst gemeint sein. da muss man ja wirklich dämlich sein.
     

Die Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden