Zahnspangenkostenübernahme ab 18 noch möglich / günstigste sinnvolle Zahnspange?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines Forum" wurde erstellt von numb2, 30 August 2016.

  1. numb2

    numb2 New Member

    Hallo!

    Kurz zu meiner Person, ich bin 25 Jahre alt und als studentische Halbwaise noch in der GKV familienversichert. Verfüge zwar über eine vor einem guten halben Jahr abgeschlossene Zahnzusatzversicherung, allerdings deckt diese die Behebung meines Problems nicht ab.

    Ich leide unter einem offenen Biss, einer daraus resultierenden Schneidezahnlücke von ca. 2mm und dem Nichtausgewachsensein meiner unteren Schneidezähne. Letztgenanntes belastet mich aber nur geringfügig, das ist definitiv zu vernachlässigen.

    Allerdings macht es mich absolut fertig, mich meines Oberkiefers wegen zu fühlen wie eine Fünfjährige, die zu lange einen Schnuller hatte (was bei mir ja auch Ursache des Problems ist, aber eben leider bei den zweiten Zähnen) und eine kieferorthopädische Behandlung noch vor sich hat. Es wurde bereits in Betracht gezogen, dass sowohl meiner Kiefergelenksarthrose als auch meinen asymmetrischen Geischtszüge diese Fehlstellung zugrundeliegt.

    Mein Psychotherapeut ist der Ansicht, ich solle die Krankenkasse verklagen, wenn die Behebung des Problems nicht bezahlt bzw. -zuschusst wird, da ich in meiner Kindheit und Jugend nachweislich unter medizinischer Verwahrlosung litt und mir daher nicht nur nicht die Möglichkeit geboten wurde, eine entsprechende Behandlung vornehmen zu lassen, sondern ich zudem kontraproduktiven Einflüssen ausgesetzt war, ohne die ich wahrscheinlich ein akzeptables Gebiss vorwies – ich hatte einen Schnuller, bis ich 14 war (ja, damit gehen auch realtiv erhebliche psychische Probleme einher), gehindert wurde ich daran nicht.

    Auch meiner Bitte nach einer Zahnspange, als ich diesen schlussendlich wegließ und erstmals realisierte, wie stark mein Gebiss dadurch verformt worden war (was ich der Schmerzen wegen natürlich bereits geahnt hatte, mich bis dato aber abgesehen davon weniger gekümmert hat), wurde ebenso nicht nachgekommen.

    Ich war allgemein sehr unselbständig, soziophobisch und vermeidend und daher unfähig, eine Behandlung fast gänzlich eigenständig einzuleiten.

    Allerdings fragt man sich natürlich, ob das der richtige Weg ist, da ich mich eben aufgrund mangelnder Belastbarkeit in psychotherapeutischer Behandlung befinde und sicher ziemlich weit klagen müsste, um auch nur ernsthaft in Betracht ziehen zu können, dass die Kosten übernommen werden.

    Alternativ wäre es gut zu wissen, wie günstig ich an eine gescheite Zahnspange herankomme. Eine Operation, bei der mir der Kiefer aufgeschnitten wird, ist zu diesem Zeitpunkt leider absolut undenkbar, womit die kombinatorische Behandlung aus Kieferorthopädie und -chirurgie, bei der die Krankenkasse die Kosten auch bei Volljährigen übernimmt, leider nicht in Frage kommt.

    Reicht eine "normale" Zahnspange womöglich aus? Mein Budget sieht Kosten in Höhe von bis zu ~2000€ vor.

    Leider hat das auch nichts mit "Sparen am falschen Ende" zu tun, da ich als Studentin ohne wohlhabende Familienangehörige deutlich unterhalb des "Existenzminimums" lebe und für die Behandlung an Ersparnisse gehen muss, für deren Ansparen ich mich verschulden musste und die eigentlich der Sicherung der Deckung meiner Lebenshaltungskosten dienen, daher bitte ich um Verständnis dafür, dass ich nicht 6000€ in eine Behandlung investieren kann.

    Die Hälfte könnte ich noch irgendwie zusammenkriegen, aber 6000€ oder gar noch mehr niemals ohne die Aufnahme weiterer Kredite, und die möchte ich- insbesondere vor dem Hintergrund meiner Labilität und der schlechten Einschätzbarkeit meiner späteren Berufsfähigkeit - möglichst umgehen.

    Bzw. wie sieht das aus, wenn ich nur den Oberkiefer behandeln lassen möchte, ist das überhaupt möglich?

    Dass mir ein Kieferorthopäde am besten helfen können wird, ist mir bewusst, ich bin nur ein sehr ängstlicher und vorsichtiger Mensch und möchte mich daher im Vorhinein genauestens erkundigt haben.

    Man entschuldige, dass ich viel eher unwichtiges Zeug rede, ich möchte nur alles potenziell irgendwie Wichtige abgedeckt haben, um Missverständnissen vorzubeugen.

    Ich bedanke mich :)

    LG

    numb2
     
  2. numb2

    numb2 New Member

    Ach ja, da ich meinen Beitrag scheinbar nicht mehr bearbeiten kann:
    Dass ich Invisalign erwähne, hängt nur mit den angeblich besseren Resultaten zusammen (vor dem Hintergrund meiner doch etwas schwereren Gebissfehlstellung, da in ähnlichen Situationen schon häufig auf die Notwendigkeit (ergänzender) Kieferchirurgie verwiesen wurde). Ich vermute, die Sichtbarkeit einer Zahnspange wäre kein Drama für mich. :)
     
  3. Asterix

    Asterix Well-Known Member

    Hallo

    Erstmal Grüße von Vollwaisen zur Halbwaisen :) Zunächst mal dies: Die Krankenkasse zu verklagen, käme dich ziemlich sicher wesentlich teurer als die Behandlung, zudem wäre der Ausgang wohl ziemlich ungewiss, von da her lass das lieber .... Die Erfolgsaussichten wären nach meinem Verständnis auch deswegen eher schlecht (ich bin allerdings kein Jurist, von da her ist das eher mit Vorsicht zu genießen), weil die Krankenkasse ja nicht dafür verantwortlich ist, dass du früher keine Behandlung hattest. Dafür müsstest du die Institutionen und Personen belangen, die dir damals die Behandlung verweigert haben.
    Wenn in deiner Kindheit ein Zahnarzt eine kieferorthopädische Behandlung vorgeschlagen hätte und diese von der Kasse abgelehnt worden wäre, würde es anders aussehen. Aber so, wie ich das Ganze verstehe, hat die Kasse doch keine Schuld, oder? Schließlich kann sie ja nichts dafür, dass du jetzt erst um eine Behandlung nachfragst. Und im Übrigen haben die Krankenkassen ja auch ihre genauen, vertraglich festgelegten Vorgaben, wann sie welche Behandlungen übernehmen müssen. Und daran werden sie sich halten. Ich nehme mal an, diese Bedingungen sind auch rechtlich absolut wasserdicht formuliert.

    Unabhängig von dieser eher düsteren Prognose gilt aber dies: Hier im Forum kann man dir nur bedingt helfen. Am besten wird es wohl sein, du wendest dich an einen Kieferorthopäden und lässt den einen Behandlungsplan erstellen. Damit gehst du zur Versicherung und schilderst dort die Angelegenheit. Mit einer klaren, fachlich richtigen Aussage über die Behandlung können ja auch die Kassengutachter sehr viel mehr anfangen.
    Günstigstenfalls lautet ja das Urteil, dass die Behandlung für dich dringend geboten ist, aber mit einem sehr bescheidenen Aufwand erledigt werden kann. Dann wird das ja vermutlich auch leichter übernommen. Bei der Standardversicherung in Deutschland müssen Patienten über 18 allerdings operiert werden, damit bezahlt wird. Eine einfache kieferorthopädische Behandlung ist nicht drin.

    Nur einen Kiefer zu behandeln reicht übrigens meist nicht. Denn die sichtbare Position der Zähne ist ja nur ein kleiner Teil der Behandlung. Wichtiger ist es, die Kiefer so zueinander zu bringen, dass die Kieferfunktion optimal gesichert ist.

    Wenn etwas von dem, was ich geschrieben habe, total falsch ist, bitte korrigieren.

    Gruß

    A.
     
  4. numb2

    numb2 New Member

    Hallo,

    danke für deine Antwort :)

    Na ja, nicht dass man denkt, ich wollte hier betonen, dass ich Halbwaise bin ;-) ... Ist nur schon häufiger vorgekommen, dass Leute sich gewundert haben, wie man denn mit 25 noch familienversichert sein kann :) (wenn ich das überinterpretiere und diese Implikation nicht gegeben war, verzeihe man mir ;-) ) Und dass ich familienversichert bin, hielt ich für relevant, da ich auch nicht einfach so auf eine private Versicherung ausweichen könnte, ohne gewaltige finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen...

    Aber ja, ich fürchte, darauf wird man sich berufen. Man könnte zwar durchaus damit argumentieren, dass auch ich nichts für die Probleme in meiner Kindheit und Jugend konnte und der Ausgleich der zu dieser Zeit entstandenen Defizite einfacher von der Gesellschaft bzw. meiner Versicherung zu tragen ist als von mir alleine, aber ich wäre wohl nicht die Erste, die sich beschwert und ihr Ziel mittels Klage zu erreichen versucht... Für einen Widerspruch und den ersten Klageversuch hätte ich meines Wissens Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe, aber wenn da Nein gesagt wird, war der ganze psychische Stress umsonst, alles darüber Hinausgehende müsste ich m.W. bezahlen.

    Immerhin leide ich auch unter flächigen schwarzen Zahnverfärbungen (...für die mein Zahnarzt tatsächlich den Namen "Melanodontie" hatte – er meinte, er wisse nicht, was die Ursache dessen sei, da ich weder rauche noch viel Kaffee trinke oder Lakritz esse), deretwegen ich trotz finanzieller Probleme meine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen habe, weil meine GKV die PZR nicht übernommen hat und es schon eklig aussieht, wenn man unter großen schwarzen Flecken auf den Schneidezähnen leidet und alle Leute, die das sehen, davon ausgehen, man würde irgendwelche illegalen Drogen konsumieren oder sich nie die Zähne putzen.

    Sollte sich jemand dazu äußern wollen und können, so hier mal ein einfaches Foto meiner Gebissfehlstellung:




    Liebe Grüße

    numb2
     

    Anhänge:

  5. joda

    joda Well-Known Member

    Herzlich willkommen im Forum,

    ich stimme Asterix voll zu, eine Klage solltest Du nicht in Betracht ziehen. Die kostet nur Nerven und wäre im Hinblick auf Deinen Gesundheitszustand alles andere als förderlich. Wie ebenfalls gesagt, sind wir alle hier keine Ärzte, weshalb wir nur Tipps geben können. Dein Foto ist leider nicht sehr auussagekräftig. Sehen kann man die Lücke und den ausgeprägten offenen Biss. Wie der Überbiss und die Verzahnng ist, sieht man nicht. Wenn man das so sieht, wird das keine rein ästhetische Korrektur werden, die in wenigen Monaten geschafft ist. Die Behandlung wird, sofern der offene Biss überhaupt ohne OP zu schließen ist, vermutlich aufwändig und langwierig. Das beides bedeutet natürlich leider auch höhere Kosten. Um rauszufinden, was es kostet und was zu tun ist, solltest Du einfach zu einem KFO gehen. Eine erste Beratung ist meist kostenlos und da kann schon eine sehr grobe Aussage gemacht werden. Da es Dir verständlicherweise um die Kosten geht, solltest Du Dinge wie Invisalign außen vor lassen. Zudem halte ich feste Spangen gerade für größere Fehlstellungen für geeigneter. Eine blöde Situation, da Dein aktueller Biss ja sicher auch funktionelle Einschränkungen mit sich bringt. Am besten Du ruft einfach mal einen KFO an und vereinbarst einen Termin. Bei der Einschätzung dessen, was er dann sagt, helfen wir Dir gerne weiter. Ggf. macht es vielleicht auch Sinn einfach mal freundlich bei der Krankenkasse anzurufen. Ich glaube es zwar nicht, aber vielleicht gibt es da doch Möglichkeiten der Bezuschussung oder eine Art Härtefallfond...
     
  6. Trinity

    Trinity Well-Known Member

    Ich würde den anderen Zustimmen und sehe die Kostenübernahme bei der GKV ohne Op nicht als möglich an. Soweit mir bekannt, ist es auch nicht GKV, die die Kosten nicht übernimmt, sondern der "Staat", der den GKVs vorgibt, welche Kosten übernehmen werden würedn unf welche nicht. KFO-Behandlungen ohne OP gehören leider nicht dazu. Dein Psychotherapeut stellt sich das wohl viel zu einfach vor. Lernst Du in der Psychotherapie Dich selbst zu akzeptieren? Vielleicht wäre das ein Ansatz. ich möchte die Ausprägung des Fehlbisses nicht herunterspielen aber ich glaube, man kann lernen sich damit zu arrangieren.

    Rein vom gesundheitlichen Aspekt her wäre eine Zahnspange natürlich schon gut, könnte aber auch nach dem Studium noch angegangen werden. Du schreibst, dass Du aber nicht weißt wie Deine berufliche Situation auf Dauer weitergeht, da wird es dann natürlich schwierig. Dir ist bewusst, dass Du den KFO nicht auf ein Mal bezahlen musst, oder? Die meisten KFOs vereinbaren Ratenzahlen (allerdings meist nicht bei Invisalign!), vielleicht wäre das noch eine Option für Dich?
     
    Zuletzt bearbeitet: 31 August 2016
  7. Maggy20

    Maggy20 New Member

    Hallo,

    die alleinige Kostenübernahme der Spange durch die gesetzliche Krankenkasse ist mit 18 schon lange vorbei. Meiner Meinung nach kann hier nur noch eine Zahnzusatzversicherung (Quelle: https://www.zahnzusatzversicherungen-tests.de/news/) oder eine ähnliche Kostenübernahmeversicherung helfen. Denn die Kosten für eine Zahnspange sind tatsächlich extrem hoch.
     
  8. Arthur

    Arthur Member

    Bei privaten Zusatzvesicherungen wird im allgemeinen ein Fragebogen auszufüllen sein, bei dem man bestehenden Behandlungsbedarf angeben muß, dies kann zu höheren beiträgen oder zur Ablehnung einer Versicherung führen. Lügen sollte man bei diesen Bögen allerdings auch nicht, da das einen Betrug/ Betrugsversuch darstellen kann.
    Ich fürchte als Erwachsener muß die Fehlstellung schon sehr gravierend sein, oder man muß sehr viel Glück haben, das die Spange von der Kasse übernommen wird.

    Andererseits ist das Thema fast 4 Monate inaktiv, vermutlich hat sich das inzwischen, so oder so, erledigt.
     
  9. joda

    joda Well-Known Member

    Zumindest in Deutschland ist es relativ einfach. Unter 18 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen nur bei einer Einstufung in KIG 3-5. KIG 1-2 ist "Privatvergnügen". Bei Erwachsenen wird nur dann gezahlt, wenn zusätzlich auch eine OP notwendig ist. Ansonsten wieder "Privatvergnügen".
    Die privaten Zahnzusatzversichengen zahlen natürlich nur dann, wenn KFO mitversichert ist, und dann max. in der dem Tarif entsprechenden Höhe. Auch hier muss die medizinische Notwendigkeit der Behandlung gegeben sein. Reine Kosmetik wird nicht gezahlt. Zudem darf der Versicherungsfall noch nicht vor Abschluss der Versicherung eingetreten sein, sprich es darf keine entsprechende Diagnose gestellt worden sein. Auch müssen, sofern Fragen dazu im Gesundheitsfragebogen gestellt wurden, diese wahrheitsgemäß beantwortet worden sein.
     
  10. numb2

    numb2 New Member

    Danke für eure Antworten.
    Gibt es denn Zahnzusatzversicherungen, die für Kieferorthopädie bei Erwachsenen zahlen? Und wenn ja, darf ich eine solche zu diesem Zweck überhaupt noch abschließen, wenn ich mich im Internet darüber informiert habe? Und könnte es Probleme geben, wenn ich beim Zahnarzt schon mal erwähnt habe, dass ich gerne eine hätte?
    Ach ja - ich habe bereits eine Zahnzusatzversicherung. Könnte ich überhaupt parallel noch eine zweite abschließen?

    Habe gerade noch gelesen, die Fehlstellung dürfe bei Abschluss der Versicherung nicht bereits bestehen. Eigentlich naheliegend, aber warum wird das dann in Erwägung gezogen...
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 5 Januar 2017

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