Eine feste oder mehrere Zahnspangen (lose, feste) als Erwachsener mit Tiefbiss

Dieses Thema im Forum "Allgemeines Forum" wurde erstellt von Snowbear_80, 30 April 2017.

  1. Snowbear_80

    Snowbear_80 New Member

    Hallo,

    ich bin schon 36 und möchte gerne meinen ausgeprägten Tiefbiss (mit hervorstehenden Schneidezähnen) auf meinen sehr schmalen Kiefer behandeln lassen. Leider leide ich zudem unter Bruxismus und habe bereits große Teile der Backenzähne "abgebissen".

    Ich war bei zwei Kieferorthopäden, die mir grundsätzlich eine andere Behandlung anbieten.
    Da ich selbst zahlen muss und eine Kiefer-OP für mich nicht in Frage kommt) stehe ich nun vor der Wahl:

    Variante 1) Entweder gleich eine feste Zahnspange über 1,5 bis 2 Jahre, Behandlungskosten ca. 5.000 € bei KFO A
    Variante 2) Mehrere Klammern (lose, feste, ....) über verschiedene Zeiträume, Behandlungskosten ca. 10.000 € bei KFO B

    Da mittlerweile meine vorderen Schneidezähne schon langsam nach vorne drücken und merkwürdige kleinere Zahnlücken zwischen den Zähnen hervorblitzen, würde ich gerne das Problem so effektiv und schnell wie möglich beheben lassen.

    Welche Variante ist sinnvoller? Das Rund-Um-Paket mit mehreren Klammern (teuerer, aber ggf. vertretbar) oder nur eine feste Zahnspange mit geringeren Kosten?

    Vielen Dank für die Hilfe!
     
  2. joda

    joda Well-Known Member

    Ich kenne Deinen Fall nicht, und bin auch kein KFO, aber lose Klammern sind bei Erwachsenen nur in Ausnahmefällen wirklich effektiv und haben ein eingeschränktes Wirkungsspektrum. Ggf. macht es Sinn zum Ende hin zur Feineinstellung noch eine lose Spange, wie z.B. einen Positioner o.ä. einzusetzen, aber bei Erwachsenen eine Behandlung mit losen Spangen (ich meine natürlich für die Aligner) zu beginnen ist meiner Meinng nach wenig effektiv, langwierig und teuer. Welche Vorteile hat der KFO denn genannt? Die feste Spange kommt doch ohnehin zum Einsatz und mir fällt eigentlich nichts ein, was die feste Spange nicht bzw. die lose Spange besser kann. Bei beiden bekomms Du ein rund um Paket, nämlich einen passenden Biss. Wurde denn schon auf die Spangenarten, die bei Dir nötig sind, eingegangen?
     
  3. ookati16oo

    ookati16oo Member

    Ganz klar Variante 1.
    Was überlegst du daran?
     
  4. nk78

    nk78 Member

    Einen zu schmalen Kiefer wirst du weder mit Variante A noch mit Variante B zufriedenstellend behandeln können. Beide Behandlungen sind -wenn überhaupt- sog. Camouflagebehandlungen.
    Darf ich dich fragen, warum eine Kiefer-OP (schätze mal es wäre dann eine GNE ?) nicht in Frage kommt ?

    Feste Spangen sind generell wirksamer als lose, schon alleine deshalb, weil sie 24 Stunden im Mund sind.
     
  5. joda

    joda Well-Known Member

    Eine chirurgisch unterstützte GNE ist keine OP im Sinn einer kieferorthopädisch-chirurgischen Behandlung. Sprich, die Krankenkasse zahlt auch dann nicht. Damit die Krankenkasse zahlt muss eine Kieferumstellungsoperation notwendig sein und auch tatsächlich durchgeführt werden. Übrigens ist eine GNE vor dem Einsetzen einer festen Spange durchaus üblich und vermutlich bei Variante A auch enthalten.
     
  6. nk78

    nk78 Member

    Ich meine (bin mir aber nicht ganz sicher), dass die GKV je nach Platzmangel/Engstand auch bei Erwachsenen zahlt.
    Um zu wissen was wo enthalten ist, wäre ein BBlick in den Bheandlungsplan gut, alles andere sind nur Vermutungen.
     
  7. joda

    joda Well-Known Member

    Die GKV zahlt bei Erwachsenen ausschließlich dann, wenn eine kombinierte Behandlung aus Kieferorthopädie und Kieferchirurgie notwendig ist. Bei letzterer muss es sich um eine Kieferumstellungsoperation handeln. Eine GNE, bei der (nur) der Knochen geschwächt wird reicht da nicht. Zudem muss diese Operation auch tatsächlich durchgeführt und nicht nur im Behandlungsplan aufgeführt sein. Wenn der Behandlungsplan keine (echte) Kieferoperation vorsieht, ist man reiner Privatpatient und muss alles aus eigener Tasche zahlen. Hat man eine private Zahnzusatzversicherung, kann diese ggf. zahlungspflichtig sein. Das hängt aber von den Versicherungsbedingungen und davon ab, ob KFO mitversichert ist. Zudem muss diese Versicherung abgeschlossen worden sein, bevor der Versicherungsfall eingetreten ist, d.h. bevor ein Arzt eine entsprechende Diagnose gestellt hat.
     
  8. nk78

    nk78 Member

    Stimmt so nicht ganz- das kommt ganz auf die Krankenkasse an. Bei meiner KK ist es so, dass man die 20% nicht mehr zurückbekommt und ab dem Zeitpunkt des Abbruchs selbst zahlt. Ich hatte da nämlich nachgefragt.
     
  9. joda

    joda Well-Known Member

    Das trifft auf Minderjährige in KIG 3-5 und Erwachsene mit schwerwiegender Kiefer-OP zu. Entweder Du hast das falsch verstanden, oder schlicht weg eine falsche Aussage bekommen. Im Übrigen ist es zu ~98% gesetzlich geregelt, welche Leistungen eine GKV übernimmt. Wer volljährig ist und keine Kieferunstellungs-OP bekommt, hat keinen Anspruch auf Leistungen aus der GKV.

    Wenn ich mich richtig erinnere, dann ist bei Dir doch eine OP geplant, also fällst Du doch unter o.g. die Ausnahme?

    Übrigens fordert die GKV i.d.R. die kompletten Zahlungen zurück, wenn die OP bei Erwachsenen dann nicht durchgeführt wird. Die 20%-Regelung gilt für Jugendliche, damit diese die Behandlung durchziehen.
     
  10. nk78

    nk78 Member

    Bei mir ist die OP durch und alles gut :)
    Ich war mir nur zwischendrin nicht ganz sicher, ob ich mir das tatsächlich geben will und hatte bei der KK nachgefragt, was passiert wenn ich mich doch dagegen entscheide. Man weiss ja nie....
    Andere (anderes Forum) haben auch schon nachgefragt und eine ähnlich lautende Antwort erhalten.
    Die 20% Regelung ist auch bei Erwachsenen. Die 20%, die ich zahle hätte ich dann nicht mehr nach Abschluss zurückbekommen.

    Ich hatte das ganze schriftlich von der Sachbaerbeiterin und hätte mich im Ernstfall darauf berufen.
     

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