Beihilfe(Gutachter) oder Kieferorthopäde ? Was soll ich tun ?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines Forum" wurde erstellt von Batman2018, 13 Januar 2018.

  1. Batman2018

    Batman2018 New Member

    Guten Morgen, ich hoffe Ihr könnt mir mit euren Erfahrungen bzw. eurem wissen weiter helfen.Ich habe gestern von der Beihilfe einen Ablehnungsbescheid erhalten. ich bin 34 Jahre alt und wollte eine Zahnspange um mein Kiefer-orthopädisches Problem zu beseitigen. Ich kann leider nicht nachvollziehen ob mein Kieferorthopäde recht hat oder die Beihilfe?


    Hier einige Ausschnitte aus der Stellungsnahme des Gutachters:

    Die vorgelegten Unterlagen zeigen eine massive Skelettale und dentale Distallage mit Engstand in der Oberkieferfron und ausgeprägter sagitaller Stufe von 11 mm. Der A-Punkt auf dem FRS wurde falsch eingezeichnet, dadurch kommt es zu einer Fehleinschätzung der skelettalen Abweichung.

    Die Diagnose im Heil- und Kostenplan erfasst die Komplexität und Schwierigkeit des Falls nur unzureichend.

    Eine Auflockerung in der Front würde zu einer Vergrößerung der sagitallen Stuffe führen. Ein Strippen würde nicht ausreichen, um ein akzeptables Ergebnis in Bezug auf die Korrektur von Okklusion und der sagitallen Frontzahnstufe zu erreichen.

    Im vorliegenden Fall wäre eine kombiniert kieferchirugische kieferorthopädische Behandlung in einem eingespielten Team zwischen kieferorthopädischen Behandler und Kieferchirurgen die Therapie der Wahl. Die theoretische alternative Therapie mit Extraktion von zwei Prämolaren im Oberkiefer würde das Profil ausgesprochen ungünstig beeinflussen.


    Fazit: Mein Kieferorthopäde informierte schon im voraus das es unwahrscheinlich ist, dass die Beihilfe für die Behandlung aufkommen wird. Hatte aber von einer Behandlung mit OP nie was erwähnt. Wem soll ich glauben ? Der Beihilfestelle die eventuell Geld einsparen möchte oder dem Kieferorthopäden der sein Produkt verkaufen will?

    Ich würde mich sehr über Rückantworten freuen und vielen dank schon mal im voraus
     
  2. joda

    joda Well-Known Member

    Hallo,

    auf diese komplexe Frage wird Dir hier leider niemand eine vernünftige Antwort geben können. Wenn der Gutachter die Kostenbeteiligung ablehnt, dann hast Du zunächst schlechte Karten. Ggf. kannst Du Einspruch einlegen. Ob das etwas bringt ist allerdings auch fraglich.

    Nun zu der Begründung des Gutachters. Die Ablehnung hatte Dein KFO ja sogar vorausgesehen. Wer fachlich nun Recht hat, kann nur ein Fachmann beurteilen. Allerdings klingt die Begründung recht schlüssig. Bei einer Stufe von 11mm und bereits bestehendem Engstand wird Strippen sicher nicht ausreichend Platz schaffen. 11mm durch reine Kieferorthopädie, also das bloße Verschieben von Zähnen auszugleichen... fraglich. Der Kieferknochen hat ja auch nur eine gewisse Ausdehnung.

    Die Frage ist, welches Ziel der KFO verfolgt. Möchte er ein Idealergebnis erreichen, oder nur etwas „Kosmetik“ betreiben? Was sind Deine Vorstellungen bzgl. des Endresultats? Kostengründe erkenne ich da keine, denn in beiden Fällen, also auch mit OP würde er entsprechend Verdienen. Ist er schon lange im Geschäft und hat entsprechend Erfahrung? Ist es ein reiner KFO?

    Positiv ist die Antwort des Gutachters insofern, als dass zu erkennen ist, dass bei kombinierter Behandlung und zu erwartendem guten Ergebnis wohl gezahlt werden würde.

    Ich würde an Deiner Stelle folgendes tun. Besprich den Bescheid mit Deinem KFO und hol Dir auf jeden Fall eine weitere Meinung von einem anderen KFO ein. Glaubt man dem Gutachter, hätte Dein jetziger KFO keine saubere Diagnose erstellt. Das sollte vor Behandlungsbeginn geprüft werden.

    Gruß

    joda
     
  3. Batman2018

    Batman2018 New Member

    Hallo Joda, vielen lieben Dank für deine Antwort!! Wenn du magst schicke dir mein ärztliches Attest gerne zu, müsstest mich nur Privat anschreiben. Ich frage mich nur warum der KFO mir nix von einer möglichen Operation erzählt hat.... Auf seinem Attest steht drauf, dass die Behandlung etwa 6 Quartale dauern wird. In meinem Fall handelt es sich um mehr eine ästhetische Geschichte. Ich bin 34 Jahre alt und möchte das Problem einfach behandelt bekommen aber eine OP möchte ich zwingend nicht.
     
  4. joda

    joda Well-Known Member

    Der Heil- und Kostenplan wäre sicher interessant. Deine privaten Daten kannst Du gerne Schwärzen. Habe Dich angeschrieben.

    Genau das, was Du schreibst, ist das Problem. Es geht primär nicht um die Behebung der Fehlstellung, um etwaige Probleme zu beheben, sondern eben um die Optik. Das hat der Gutachter offenbar erkannt. Für Kosmetik kommt keine Versicherung auf, das ist immer reines Privatvergnügen. Damit eine Versicherung zahlt, muss die medizinische Notwendigkeit festgestellt werden. Das ist angesichts Deiner starken Fehlstellung zwar der Fall, allerdings bezweifelt der KFO, dass die vorgeschlagene Behandlung diese Problematik löst. Im Fall einer kombinierten Behandlungmit OP wird i.d.R. bezahlt. Ob man eine Behandlung mit OP beginnt, muss aber gut abgewogen werden, da das keine Kleinigkeit ist.

    Die Frage ist, was Du Dir wirklich vorstellst. Manche Fehlstellungen lassen sich eben nur chirurgisch beheben.
     

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