Zuschüsse GKK Stmk (Österreich)

Dieses Thema im Forum "Feste Zahnspangen" wurde erstellt von Sunnyleinchen, 3 Februar 2009.

  1. Sunnyleinchen

    Sunnyleinchen New Member

    Hallo alle Miteinander

    ich hab mal ne Frage an alle Österreicher hier:

    die Steirische Gebietskrankenkasse leistet bei festsitzenden Zahnspangen (auch bei herausnehmbaren) einen Zuschuss von 380 Euro. Ich habe allerdings nicht nachgefragt, ob dies für ein Behandlungsjahr gilt oder für die gesamte Behandlungsdauer.

    Weiß das zufällig jemand?

    glg aus dem verschneiten Graz
    Sunny
     
  2. FloKol

    FloKol New Member

    Hi Sunny,

    gilt glaub ich wie in ganz Ö nur für ein Jahr, die sind da ziemlich knausrig...

    LG
     
  3. pdh

    pdh New Member

    Ich würd mal sagen, dass ist der Zuschuss pro Behandlungsjahr.

    Warscheinlich findest ne Information auf der homepage deiner GKK.
     
  4. Sunnyleinchen

    Sunnyleinchen New Member

    Hallo,

    auf der HP von der GKK hab ich nix gefunden dass mir weiterhilf
    werd am Montag einfach meine KFO fragen
    glaub aber fast, dass dieser Betrag für die gesamte BehandlungsZEIT gilt, egal ob jetzt ein Jahr oder 2 oder mehr

    des wär dann schön knausrig ja!!!
     
  5. FloKol

    FloKol New Member

    Steht auch auf der HP der OöGKK:

    Bei abnehmbaren Kieferregulierungen bleibt für die Patienten ein Zuzahlungsbetrag von 50 Prozent, nach geltendem Tarif sind das derzeit EUR 380,00 pro Behandlungsjahr.

    Die Kostenübernahme für eine kieferorthopädische Behandlung muss vor Beginn von einem Chefzahnarzt der OÖGKK bewilligt werden. Dazu muss ein Antrag mit Therapievorschlag, der vom behandelnden Zahnarzt ausgefüllt wurde, eingereicht werden.

    Bei Behandlungen mit festsitzenden kieferorthopädischen Apparaten gibt es von der OÖGKK - wegen des fehlenden Vertrages - nur einen Kostenzuschuss von derzeit EUR 304,00 pro Behandlungsjahr. Da es keinen Vertrag gibt, können die Zahnärzte den Preis für diese Leistung völlig frei festlegen. Wie bei der festsitzenden Kieferorthopädie muss auch in diesem Fall schon vor Beginn der Behandlung ein Therapieplan vorgelegt werden, um die finanzielle Leistung der OÖGKK sicherzustellen. Auch in diesem Fall muss für jedes Behandlungsjahr eine saldierte Rechnung vorgelegt werden.
     

Die Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden