Kieferchirurgie nicht Kassenleistung ?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines Forum" wurde erstellt von zähne89, 13 März 2019.

  1. zähne89

    zähne89 New Member

    Hallo,

    Es geht um folgendes : der KFO und der Kieferchirurg haben folgenden Plan:

    Kreuzbiss seitlich rechts. Zu schmalräer Kiefer. 4 Weisheitzszähne werdeb Op entfernt.
    Erst Op GNE dann nach paar Monate ne feste Zahnspange.
    KIG + GNE

    KK sagt folgendes : eine operative GNE gehört nicht zum Leistungskatalog der KK für eine kombinierte kieferorth/chirurgische Behandlung. Ausserdem sei der Kreuzbiss leicht und entspreche nicht KIG4

    Nur die Verlagung, Erweiterung, Kürzung des OK oder UK gehören dazu.

    Ein seitlicher Kreuzbiss laut IDK gehört doch immer zu KIG4 oder müssen andere Voraussetzungen vorhanden sein?

    KO und Kieferchirurg sagen aber, dass der Gaumen operativ geschwächt wird und dann wird er erweitert. Dies gehöre zum Leistungskatalog.
     
  2. joda

    joda Well-Known Member

    Hallo zähne89,

    auf Deine Fragen wurde Dir bereits mehrfach uns ausführlich geantwortet:

    https://www.zahnspangen.cc/forum/index.php?threads/diagnose-ist-da.4368/#post-48195

    Bevor Du in einem neuen Thread alle Fragen wiederholst, solltest Du bitte diese Antworten genau "prüfen". Ich versuche trotzdem nochmal alles etwas klarer zu beschreiben.

    Du bringst leider noch immer vieles durcheinander, weshalb es Dir vermutlich auch so schwer fällt, die Ablehnung der Krankenkasse zu akzeptieren. Du bist über 18 Jahre alt, weshalb die Krankenkasse für Dich entsprechend die Regeln für kieferorthopädische Behandlungen bei Erwachsenen ansetzt. Die Kostenübernahme bei Erwachsenen erfolgt ausschließlich bei einer medizinisch Notwendigen Kombinationsbehandlung aus Kieferorthopädie und Kieferchirurgie. Das Vorliegen der Kriterien wird bei der KK von einem Gutachter geprüft. Die dazu notwendigen Unterlagen (Röntgen, Befund, Fotos und Modelle) werden vom behandelnden KFO zur Verfügung gestellt. Die von Dir immer aufgeführte KIG-Einstufung ist nicht das entscheidende Kriterium, sondern resultiert aus der entsprechend gravierenden Fehlstellung, die die OP notwendig macht. Sprich, die Fehlstellungen, die in KIG 1-3 fallen, rechtfertigen keine Kieferoperation im notwendigen Umfang. Die Schwächung der Gaumennaht ist keine Operation, wie sie die KK für die Kostenübernahme voraussetzt (siehe Deine Erklärung oben). Im Übrigen funktioniert die GNE auch bei Erwachsenen mit etwas Glück ohne OP, aber das nur am Rande. Die "benötigte" OP muss eine aufwändige , z.B. eine Umstellungs-OP (siehe Deine Erklärung oben) sein. Dass eine GNE-OP eine Kassenleistung (Leistungskatalog) ist, hat damit nichts zu tun. Kassenleistung bedeutet lediglich, dass die KK ggf. die Kosten für diese OP übernimmt. Daraus resultiert noch lange nicht, dass auch eine nachfolgende KFO-Behandlung übernommen wird.

    So hart er klingt, Deine Chancen auf Kostenübernahme sind quasi gleicht null. Gerade bei KFO, die derart verbreitet ist, schauen die KK ganz genau hin, was angesichts der Kosten, die alle Versicherten zu tragen haben, auch richtig ist. Leider ist es für Dich jetzt zu spät, eine entsprechende Zusatzversicherung abzuschließen, da der Versicherungsfall mit dem Besuch beim KFO bereits eingetreten und KFO bei Dir nicht mehr versicherbar ist. Neben dem Verzicht auf die Behandlung bleibt nun leider nur noch, dass Du die Behandlung aus eigener Tasche bezahlen musst. Die GNE-OP könnte dabei ggf. von der KK übernommen werden. Aber das solltest Du vorher abklären.

    Gruß
    joda
     

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