Invisalign vs Incognito

Dieses Thema im Forum "Lingualspangen" wurde erstellt von Newbie, 30 März 2015.

  1. Newbie

    Newbie New Member

    Hallo zusammen,

    ich lese mich nun schon seit ein paar Stunden durch das Forum und wollte miene Fragen jetzt einfach einmal ganz explizit stellen.

    Ich bin 23 Jahre alt und hatte bisher nie eine Spange, erstens wurde mir damals davon abgeraten, weil ich aufgrund einer schweren Erkrankung in der Kindheit, sehr viel Antibiotika nehmen musste und sich deshalb mein Zahnschmelz zurück gebildet hatte und die Zähne somit anfälliger waren. Zweitens weil es bei mir nie sooo nötig gewesen ist.
    Nun haben aber die Weisheitszähne, die übernächste Woche raus kommen, aber ihren Anteil dazu beigetragen, dass ich doch gerne auf eine Zahspange zurückgreifen möchte.

    Nach meiner Recherche kommen für mich 2 Alternativen in Frage, Incognito oder Invisalign.

    Zunächst einmal wie sieht das round about mit den Kosten aus? Invisalign ist vermutlich günstiger? Hat da jemand Erfahrung? Zweitens kann man die Spangen kombinieren? ich denke bei meinem OK würde Invisalign reichen, da die Verschiebung dort nicht so stark ist, UK würde vermutlich nur mit Incognito gehen.
    Da ich noch nie eine Spange hatte, besteht eine Chance das die Krankenkasse wenigstens einen Teil übernimmt (ich war immer in der gleichen Krankenkasse, bin jetzt freiwillig gesetzlich versichert, war auch vor dem Studium Auszubildender in der Krankenkasse und für 3 Monate auch fest angestellt)?

    Ich wäre wirklich dankbar für ein paar Erfahrungsberichte (Kosten z.b Incognito nur UK, Krankenkassen,Invisalign...) , da ich zu Zeit ein Praktikum bei einer Unternehmensberatung mache, kann ich nicht wirklich andauernd zu Arzt rennen und frei machen...
     
  2. Trinity

    Trinity Well-Known Member

    Du wirst Dich wohl oder übel zu einem oder zwei KFOs begeben müssen. Die Kosten und vor allem die Machbarkeit richten sich stark nach der Fehlstellung. Erfahrungsberichte hier werden Dir relativ wenig bringen.

    Wenn allerdings die Zeit schon nicht reicht, um einen KFO zur Beratung aufzusuchen, kann ich Dir von einer Behandlung nur abraten. Die ist zeitintensiv und neben den regulären Terminen alle 4-6 Wochen, kommen auch noch ggfls. Notfalltermine dazu.

    Das kann ich Dir hingegen sicher sagen: Wenn keine Kiefer-OP (Kieferverlagerungen ) ansteht, zahle die GKV nichts dazu. Gar nichts. Auch nicht anteilig. Mit OP zahlt die GKV voll. Eine anteilige Kostenübernahme ist generell im Leistungskatalog nicht vorgesehen (wenn man von Extras wie Keramikbrackets absieht).
     
    Zuletzt bearbeitet: 31 März 2015
  3. Newbie

    Newbie New Member

    Hallo Trinity,

    klasse danke für die Info schon einmal. Wie sieht es dann mit den Kosten dann so ca. aus? Hab hier im Froum was von 6k - 7k gelesen, kommt das hin, hat da jemand noch Erfahrung?

    Gruß,
     
  4. Trinity

    Trinity Well-Known Member

    Wie gesagt, die Kosten sind von der Fehlstellung abhängig. Aber das wird wohl bei Lingual/Invisalign bei 4-5K anfangen und nach oben ist da noch relativ viel Platz,
     
  5. Newbie

    Newbie New Member

    Und hat jemand einen Tipp für eine Zahnzusatzversicherung? Eine die eine Kieferorthopädische Behandlugn einschließt? Es wurde bisher bei mir noch keine Diagnose gestellt, somit ist es noch nicht zu spät. Kennt sich da jemand aus? ich weiß auch das man Wartezeiten einhalten muss.
     
  6. joda

    joda Well-Known Member

    Ich selber bin bei der ARAG Tarif Z100 und habe bisher sehr gute Erfahrungen gemacht. Bevor Du abschließt, solltest Du aber wirklich genau prüfen, ob nicht doch schon einmal eine Diagnose gestellt wurde. Das muss nicht einmal von einem KFO gewesen sein, es reicht ein Eintrag Deines Zahnarztes, daß Du eine ausgeprägte Fehlstellung hast. Da würde ich auf jeden Fall mal nachfragen. Ansonsten wäre der Versicherungsfall nämlich schon eingetreten und KFO nicht mehr versicherbar. Zudem muß auch die Versicherung auf Basis des dann durch den KFO erstellten Behandlungsplans zuvor die medizinische Notwendigkeit feststellen, sonst würde ebenfalls nicht gezahlt. Auch sind nicht alle Leistungen abrechenbar, aber einen Großteil bekommt man schon wieder. Also, ganz wichtig, beim Zahnarzt nachfragen und vor Abschluß keine KFO-Praxis betreten oder kontaktieren.

    Gruß

    joda
     
  7. Newbie

    Newbie New Member

    Klasse, das sind schon mal gute Neuigkeiten. Weißt du auch, wie lange da die Wartezeit ist, bis man den Fall der Versicherung melden kann? Hatte die ARAG auch schon angeguckt, allerdings den Tarif Z90 Bonus.
     
  8. joda

    joda Well-Known Member

    Die Versicherungsbedingungen findest Du hier:

    http://www.arag.de/medien/pdf/bedin...gsbedingungen_arag-zahnzusatzversicherung.pdf

    Allerdings sind beim Z90Bonus die Wartezeiten bzw. Maximalbeträge in den ersten Jahren sehr ungünstig. Ich glaube nicht, daß Du 5 Jahre warten möchtest. Beim Z100 bist Du schon im dritten Jahr "frei". Aber nochmal, prüf bitte genau, ob schon irgendwo etwas seitens eines Zahnarztes aktenkundig ist. Die Versicherung wird, gerade wenn eine so kostspielige Behandlung kurz nach Versicherungsbeginn beantragt wird, sehr genau nachprüfen, ob der Versicherungsfall nicht schon vorher eingetreten ist.

    Hattest Du schon mal eine Behandlung in Jugendjahren und wie schlimm ist Deine Fehlstellung?
     
  9. Newbie

    Newbie New Member

    ok, wenn ich das richtig sehe, beträgt die Wartezeit 8 Monate.... das ist schon relativ lang muss ich sagen. In diesem Umfang habe ich auch schon andere Versicherungen gesehen.
    Ob beim Arzt etwas kundig ist, werde ich noch überprüfen.
    Nein, als jungendlicher hatte ich keine Spange. Ich durfte früher, so meine Zahnarzt, keine tragen, da ich als Kind einen Herzfehlern hatte und aufgrund einer umfangreichen Operation sehr viel Antibiotika nehmen musste, mein Zahnschmelz zurückgebildet war. Daher hätte eine Spange die Zähne nur zusehr belastet und beschädigt. Fehlstellung würde ich als mittel bezeichnen. Wie obene beschrieben ca.

    Danke für die schnelle Antwort.
     
  10. Trinity

    Trinity Well-Known Member

    Wenn Dir das aber so gesagt wurde, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass das dokumentiert wurde. Schließlich sagt man dem Patienten doch nicht, dass er keine Zahnspange tragen darf, wenn er gar keine tragen müsste, oder?
     
  11. Newbie

    Newbie New Member

    Wie gesagt, dass kläre ich vorher einmal ab. Bin mir aber zu 90 % sicher das es nicht vermerkt wurde. Mich hat nur interessiert, ob dann die ARAG wirklich nach den 8 Monaten Wartezeit etwas übernimmt.
     
  12. joda

    joda Well-Known Member

    Wenn Dein damaliger Zahnarzt mit Dir über eine Spange gesprochen hat, dann war bzw. ist die vermutlich auch notwendig. Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, daß er das damals nicht dokumentiert hat, zumal es bei Dir ja ein Sonderfall ist. Schon alleine, um sich abzusichern gegenüber einem etwaigen späteren Vorwurf, der nicht umfassenden Beratung.

    Bzgl. Wartezeiten hast Du das leider falsch verstanden bzw. weiß ich nicht, woher Du die 8 Monate hast.

    Z90 Bonus:
    "... Ergänzung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Zahnbehandlung, Zahnersatz, Zahn- und Kieferregulierung Höchstleistung: im ersten Jahr 1.000 Euro, in den ersten zwei Jahren 2.000 Euro, in den ersten drei Jahren 3.000 Euro, in den ersten vier Jahren 4.000 Euro, in den ersten fünf Jahren 5.000 Euro, ab dem sechsten Jahr und bei Unfällen unbegrenzt Gesamtleistung inklusive Leistung der GKV:..."

    Wenn Du mal mit Kosten von 6000-8000€ und einer Behandlungszeit von 2 Jahren rechnest, dann müsstest Du 4-5 Jahre warten.

    Z100:
    "...Ergänzung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Zahnbehandlung, Zahnersatz, Zahn- und Kieferregulierung Höchstleistung: im ersten Jahr 500 Euro; im zweiten Jahr 1.000 Euro; ab dem dritten Jahr und bei Unfällen unbegrenzt Gesamtleistung inklusive Leistung der GKV:..."

    Hier könntest Du nach zwei Jahren starten.

    Wieso erachtest Du 8 Monate Wartezeit als lange, dass wäre extrem schnell. Rechne doch mal, Du schließt ab, zahlst 8 Monate vorher und während der Behandlung, also rund 3 Jahre Deinen Beitrag von sagen wir mal 25€/Monat... Das wären dann 900€ in Summe und dafür erwartest Du Leistungen von der Versicherung in Höhe von vielen Tausend Euro... Unrealistisch!

    Aber wie gesagt, das klingt alles sehr danach, als wäre der Versicherungsfall bereits eingetreten. Sofern Du Deinen Zahnarzt gewechselt hast, frag auch die Ehemaligen.

    Und noch etwas, auch wenn der KFO eine Behandlung als medizinisch notwendig erachtet, muß es der Gutachter der Versicherung nicht zwangsläufig auch. Es bleibt immer ein Restrisiko, daß die Kostenübernahme abgelehnt wird. Gerade bei nicht so ausgeprägten Fehlstellungen. Wer eine Zusatzversicherung abschließt und direkt nach Ende der Wartezeit eine kostspielige KFO-Behandlung als Erwachsener startet, ist erstmal "verdächtig" und da wird überall nachgefasst, ob schon vor Abschluß irgendetwas dokumentiert wurde. Übrigens sind nicht alle Leistungen erstattungsfähig, wie z.B. Invisalign, Keramikbrackets, Schmelzreduktion und Posten, die nicht Teil der GOZ sind. Den genannten Prozentsatz wirst Du also vermutlich auch nicht vollständig erhalten.

    Berichte mal, was Deine Nachfragen ergeben haben.

    Gruß

    joda
     
  13. Newbie

    Newbie New Member

    Hi Joda,

    also die Rechnung (25 Euro á 36 Monate) geht ja so oder so nicht auf ;) bei 900 Euro insgesmamt eingezahlt macht die Kasse soweiso minus wenn die Kosten 6000-8000 Euro betragen (RWTH Student bekommt das rechnen gerade noch hin ;D).
    Für mich stellt sich also so oder so die Frage, wie lange ich warte möchte. Im ersten Jahr Kostenübernahme von 1000 Euro im Z90 Bonus, aber erst nach 8 monatiger Wartezeit, Auszug aus dem Formular welches Du geschickt hattest:

    § 3 Wartezeiten

    Teil I

    (1) Die Wartezeiten rechnen vom Versicherungsbeginn an.

    (2) Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate.

    Sie entfällt

    a) bei Unfällen;

    b) für den Ehegatten oder den Lebenspartner gemäß § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz (siehe Anhang) einer mindestens

    seit drei Monaten versicherten Person, sofern eine gleichartige Versicherung innerhalb zweier Monate nach

    der Eheschließung bzw. Eintragung der Lebenspartnerschaft beantragt wird.

    (3) Die besonderen Wartezeiten betragen für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie

    acht Monate.



    Um erhlich zu sein, würde ich da ungern noch 1 Jahr oder länger warten. Sprich im laufe des 3. Quartals würde ich gerne beginnen und somit bleibt mir eh nichts anderes vermutlich überig, als alles selber zu zahlen.
    Ich lasse aber heute trotzdem nochmal alles prüfen bezüglich früherer Zahnartzunterlagen etc....

    Grüße,
     
  14. joda

    joda Well-Known Member

    Hallo Newbie!

    Genau das ist der Punkt! Der ungünstigste Fall für eine Versicherung ist, wenn der Versicherungsnehmer eine Leistung haben möchte. Da wird natürlich sehr genau geprüft. In Deinem Fall sicher umso genauer, da es ja auf der Hand liegt und mehr als offensichtlich ist, daß Du die Versicherung nur abgeschlossen hast, um die Kosten erstattet zu bekommen. Daher wird man sicher alle Hebel in Bewegung setzen, der Zahlungsverpflichtung zu entgehen. Dazu wird man sicher Deinen Zahnarzt (ggf. auch frühere) und sonstige Ärzte, die damit in Verbindung stehen, anfragen.

    Da hast Du mich falsch verstanden. Du hast natürlich nur 8 Monate Wartezeit, aber die Kostendeckelung in den genannten Zeiträumen wird Dir einen Strich durch die Rechnung machen. Sprich, Du mußt für Dich warten. Selbst wenn Du mit Deinem KFO eine Ratenzahlung vereinbarst, er also nicht immer den tatsächlichen Aufwand in Rechnung stellt, was nach einsetzen der Spange schnell mal 2500 Euro sein können, dann werden die Behandlungskosten über die Behandlungszeit verteilt. Bei dann fälligen geschätzten 3000-4000 Euro pro Jahr kommst Du mit beiden Tarifen nicht hin. Im Z90 wären es in den ersten 2 Jahren in Summe nur 2000 € und gezahlt wird immer nur unmittelbar nach Rechnungsstellung. Nachreichen einer Rechnung im nächsten Jahr nach Abschluß der Behandlung, ist nicht machbar. Es ist doch auch sehr verständlich, daß die Versicherung da einen Riegel vorschiebt.

    Bleibt Dir also nur, entweder alles selber zu zahlen, oder, vorausgesetzt, der Versicherungsfall ist noch nicht eingetreten, die entsprechenden Zeiten zu warten, bis Du vollen Anspruch hast. Im dritten Quartal diesen Jahres wird das mit einer Versicherung aber sicher nicht klappen!

    Das würde ich auf jeden Fall tun und dann entscheiden. Zwei Jahre Wartezeit gegenüber 6000-8000 € ist eine Überlegung wert...

    Gruß

    joda
     

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