Halbe Strecke geschafft, nun zahlt die Kasse nicht mehr.

Dieses Thema im Forum ""Lose" Zahnspangen" wurde erstellt von Helga F., 19 September 2019.

  1. Helga F.

    Helga F. New Member

    Zunächst Danke an die Betreiber dieses Forums !

    Situation:

    Bei unserer nun 11 jährigen Tochter wurde eine kieferorthopädische Frühbehandlung durchgeführt, da ihr Unterkiefer stark vorstand (beginn Juni 2016).

    Diese Behandlung ist bereits im Febr. 2018 von der Kieferorthopädin und Kasse für erfolgreich beendet erklärt worden, der Selbstzahlungsanteil wurde erstattet.

    Nun soll unsere Tochter nach Empfehlung der Kieferorthopädin die mittlerweile über 2 Jahre alte Spange weiter Nachts tragen, was sie auch brav tut.
    So langsam denke ich aber, dass eine neue Spange fällig ist, die der neuen Kiefergröße entspricht.
    Es wird ja von uns auch nicht mehr gedreht an den Schrauben.

    Also habe ich beim „Telefondoktor“ (Ärtzezentrum) der Kasse angerufen, der klar sagt, dass gerade in dem Alter die Gefahr einer Rückbildung besteht und eine Weiterbehandlung erfolgen muss zur Stabilisierung des Ergebnisses (Stichwort: Retention).

    Problem:

    Die Kasse zahlt nicht mehr, da die Behandlung ja abgeschlossen ist. Eine sogenannte „Retentionsphase“, bei der das Behandlungsergebnis stabilisiert bzw. erhalten wird, ist bei einer kieferorthopädische Frühbehandlung laut Auskunft der Kasse nicht vorgesehen. Die gibt es nur bei einer Behandlung nach dem Zahnwechsel (!?!).

    Frage:

    Was ist besser: Das Weitertragen einer uralten Zahnspange, die nicht mehr angepasst wird (Risiken?) , oder das Weglassen derselben mit dem Risiko, dass der Behandlungserfolg geschmälert bzw. zu Nichte gemacht wird ?

    Falls die Zahnspange kaputt gehen sollte, erübrigte sich die Frage natürlich.

    Hinzu kommt übrigens noch, dass die nachkommenden Zähne recht schräg liegen, ein diesbezüglicher Behandlungsantrag der Ärztin jedoch von der Kasse abgelehnt wurde, ein Obergutachten hielt die Ärztin für aussichtslos, da die Werte noch im „Normbereich“ lagen.

    Könnte eine Selbstzahlung mit anschließendem Rechtsweg gegen die Kasse erfolgreich sein, wenn ein Kieferorthopäde eine medizinische Indikation bestätigt ?

    Danke Helga F.
     
  2. joda

    joda Well-Known Member

    Hallo,

    die Chancen dürften gegen Null gehen. Es ist oft nicht verständlich, wie die Zahlungsbereitschaft der KK ist, aber das ist bei gesetzlich Versicherten klar geregelt. Retention ist wichtig, wird aber auch später nur sehr ungenügend übernommen. Schienen werden einmalig gezahlt, die sinnvolleren festen Retainer aber nicht. Ich kann nur empfehlen, wenn möglich die Kosten privat zu übernehmen. Alle anderen genannten Optionen sind wenig sinnvoll. Im Übrigen zeigt sich hier sehr schön das Problem der Frühbehandlungen. Macht der KFO seine Arbeit ordentlich, dann ist meist so gut vorkorrigiert, dass spätere Behandlungsmaßnahmen nicht mehr in die Kassenleistung fallen. Hier gilt es seitens des KFO abzuwägen, wann die Frühbehandlung idealerweise sinnvoll zu beenden ist. Geh am besten zum KFO und lass Dich beraten und Dir ein Angebot machen.

    Gruß
    joda
     
  3. Helga F.

    Helga F. New Member

    Okay, vielen dank erst einmal für die Antwort !

    Ein wenig befremdlich finde ich das ja schon. Im Grunde genommen müsste m.E. die Kasse vor Behandlungsbeginn klar darauf hinweisen, dass die Kosten eben nicht vollständig übernommen werden, eine medizinische Notwendigkeit der Weiterbehandlung wird ja wohl kaum bestritten werden.

    Das wäre zumindest ehrlich, und würde Betroffenen mit kleinem Geldbeutel die Möglichkeit geben,
    zukünftige Kosten rechtzeitig in ihren Finanzhaushalt einzuplanen.

    Eine Nachfrage noch zur Retentionsphase: wenn der Körper wächst, wachsen doch auch die Kieferknochen, wie kann es da sein, dass die Retainer fix sind ?

    Im Fall unserer Tochter sind Ober- und Unterkiefer jetzt in ausgeglichenem Verhältnis zueinander, aber beide wachsen ja weiter. Würden Sie nicht durch einen starren Retainer in ihrem weiterenWachstum gebremst ? Müsste der Retainer nicht „mitwachsen“ ? Oder des öfteren ausgetauscht werden ?

    Gruß Helga F.
     
  4. joda

    joda Well-Known Member

    Das teils hohe private Zuzahlungen bei kieferorthopädischen Behandlungen üblich sind, dürfte weitgehend jedem bekannt sein. Zudem sollte eine gewissenhafter KFO im Beratungsgespräch darauf hinweisen. Natürlich müsste formal auch eine Behandlung zu Kassentarifen möglich sein, ist es aber i.d.R. nicht. Zudem muss man sich in Abstimmung mit dem KFO überlegen, welche Zusatzleistungen wirklich nötig sind.
    Die Frühbehandlung hat zum Ziel in sehr jungen Jahren die Weichen zu stellen. Einige Dinge, wie z.B. das Breitenwachstum kann dann noch relativ einfach und problemlos beeinflusst werden. Ziel soll es natürlich auch sein, eine spätere und meist aufwändigere Behandlung zu vermeiden. Jetzt kann es natürlich sein, dass dann in späteren Jahren wieder eine Behandlung gewünscht wird, diese aber eben nicht mehr medizinisch notwendig, sondern rein kosmetisch ist. Dann zahlt die Kasse nicht. Google mal nach KIG-Stufen. Da findest Du ganz klar die Regeln für die Kostenübernhme.

    Feste Retainer sind Drähte, die hinter die Frontzähnegeklebt werden. Das macht natürlich nur Sinn, wenn die Kiefer ausgewachsen sind. Bis dahin kommen Platten zum Einsatz, die ggf. zwischenzeitlich ersetzt werden müssen. Ob die Kasse das dann zahlt, möchte ich bezweifeln, da die Behandlung nach der Versorgung mit den ersten Retainerspangen abgeschlossen ist. Hier solltest Du mal nachfragen.

    Es ist oft nicht einsichtig, was gezahlt wird und was nicht, aber seist klar geregelt. Dies betrifft übrigens nicht nur die Kieferorthopädie.

    Gruß
    joda
     
  5. Helga F.

    Helga F. New Member

    Hallo Joda, danke nochmals für deine ausführlichen Antworten !

    Gruß Helga F.
     

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